Allgemeine Informationen
zu Kundgebungen, Versammlungen und Demonstrationen in Deggendorf
Rechtliche und organisatorische Hinweise, welche während der gesamten Kundgebung (auch Marsch) gelten – ein Auszug aus den amtlichen Informationsblättern:
- Keine Maskenpflicht, Masken wie FFP dürfen getragen werden, sonst gilt ein Maskierungsverbot
- es ist verboten Schutzwaffen mitzuführen oder zu verteilen
- Texte und Inhalte der Kundgebungsmittel müssen einen direkten Bezug zum Thema der Veranstaltung haben
- Texte und Inhalte der Kundgebungsmittel dürfen nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder Gedanken der Völkerverständigung verstoßen
- es ist verboten Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen
- das äußere Erscheinungsbild der Versammlung darf nicht paramilitärisch oder militant geprägt sein
- Blockaden durch die Teilnehmer sind untersagt
- die Sicherheit und Ordnung des Personen- und Straßenverkehrs darf nicht mehr als unumgänglich beeinträchtigt werden
- Bildaufnahmen von unbeteiligten Personen sind verboten
- offenes Feuer ist untersagt; Ausnahme: Kerzen
- während der gesamten Veranstaltung ist jeglicher Alkoholkonsum durch die Teilnehmer untersagt; erkennbar alkoholisierten Personen ist die Teilnahme nicht gestattet
- eventuell parallel laufende Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden
- Anweisungen der Ordner, sowie der Polizei und Rettungskräften ist Folge zu leisten sowie Zugang zur Veranstaltung zu gewähren
- die Ordner haben während der gesamten Veranstaltungsdauer anwesend zu sein
Informationsblätter des Landratsamtes Deggendorf für Ordner und Teilnehmer zum Download
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