Deggendorf Miteinander e.V. ist ein Projekt von Bürgern und steht in keiner Verbindung mit der Gemeinde „Stadt Deggendorf“ und ihrer Verwaltung.

Hallo Ihr Lieben,

seid da, am kommenden Sonntag (06. März) auf dem Oberen Stadtplatz in Deggendorf.

Keine Maskenpflicht während Kundgebung und Marsch!

Lasst uns alle zusammen gehen und für unsere Zukunft und die unserer Kinder eintreten.
Für Miteinander.
Für eine Demokratie die weiter geht und nicht auf dem Papier endet. Für Selbstbestimmung und für unsere Grundrechte.

„Nehmt Euer ❤ mit.“ Ist das Motto. Schneidet gern eins aus Papier aus und pinnt es euch an. Herz-Buttons wird es auch vor Ort geben.

Trommler aus Regensburg unterstützen uns. Pfeifen und andere Krachmacher sind erwünscht!

Nach einer Kundgebung mit kurzen Reden gehen wir los. Nach einer Runde um den Stadtplatz geht es Richtung Donau. Wir laufen übrigens an dem Spielplatz der oberen Donaulende vorbei. Es wäre sehr schön wenn ihr ein paar Schilder dabei hättet. Bspw. Unsere Kinder, unsere unmaskierte Zukunft. Für eine freie unbeschwerte Kindheit. Für die unmaskierte, freie Generationen. Für die natürliche Immunisierung . Werdet kreativ.

Wir freuen uns auf Euch! Bis Sonntag.

LG,
Marie, Deggendorf Miteinander



rechtliche und organisatorische Hinweise, welche während der gesamten Kundgebung (auch Marsch) gelten:

  • Keine Maskenpflicht, Masken wie FFP dürfen getragen werden, sonst gilt ein Maskierungsverbot
  • es ist verboten Schutzwaffen mitzuführen oder zu verteilen
  • Texte und Inhalte der Kundgebungsmittel müssen einen direkten Bezug zum Thema der Veranstaltung haben
  • Texte und Inhalte der Kundgebungsmittel dürfen nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder Gedanken der Völkerverständigung verstoßen
  • es ist verboten Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen
  • das äußere Erscheinungsbild der Versammlung darf nicht paramilitärisch oder militant geprägt sein
  • Blockaden durch die Teilnehmer sind untersagt
  • die Sicherheit und Ordnung des Personen- und Straßenverkehrs darf nicht mehr als unumgänglich beeinträchtigt werden
  • Bildaufnahmen von unbeteiligten Personen sind verboten
  • offenes Feuer ist untersagt; Ausnahme: Kerzen
  • während der gesamten Veranstaltung ist jeglicher Alkoholkonsum durch die Teilnehmer untersagt; erkennbar alkoholisierten Personen ist die Teilnahme nicht gestattet
  • eventuell parallel laufende Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden
  • Anweisungen der Ordner, sowie der Polizei und Rettungskräften ist Folge zu leisten sowie Zugang zur Veranstaltung zu gewähren
  • die Ordner haben während der gesamten Veranstaltungsdauer anwesend zu sein

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